Zusammenfassung: Webinar “Osterpaket übersetzt in die Praxis

 

Am 6. April 2022 hat die Bundesregierung das „Osterpaket“ beschlossen. Doch was steckt drin in diesem Beschleunigungspaket zum Ausbau der Erneuerbaren? Und wie kann es vor Ort in den Kommunen umgesetzt werden? Zur Klärung dieser Fragen hat Heiko Knopf, stellvertretender Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, für den 1. Juni 2022 das Webinar „Osterpaket übersetzt in die Praxis“ organisiert. Knapp 400 Menschen sind der Einladung zum Austausch gefolgt.

 

Nach Grußworten von Ricarda Lang (Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen) und Ingrid Nestle (MdB) gab Oliver Krischer (Parl. Staatssekretär BMWK) einen Überblick über die im Osterpaket enthaltenen Gesetzesänderungen. Es geht um Novellierungen des EEG, des Wind-auf-See-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Osterpaket befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

 

Ziel ist insgesamt die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Aktuell beträgt ihr Anteil im Strombereich 40 bis 50 %. Bis 2030 soll dieser auf 80 %, bis 2035 auf 100 % ansteigen. Dafür ist es erforderlich, dass die erneuerbaren Energien Vorrang haben. Dies dient dem Klimaschutz und der Energieunabhängigkeit, gerade auch von Diktatoren wie Putin. Damit die Ausbauziele erreicht werden, werden u. a. Volumina und Vergütungen im Bereich der Photovoltaik erhöht, um Anreize für den Eigenverbrauch zu schaffen. Durch den Wegfall der EEG-Umlage werden zudem nicht nur die Strompreise gesenkt, sondern es entfällt auch eine Menge Bürokratie. Neben den Bürger*innen werden die Kommunen finanziell stärker an den Erträgen aus den Erneuerbaren beteiligt.

Oliver Krischer räumte ein, dass momentan das LNG-Beschleunigungsgesetz erforderlich ist, um unabhängig von Putins Energien zu werden und gleichzeitig die Energieversorgung sicherzustellen. Es wird aber keine Renaissance von Gas aus anderen Quellen geben, es handelt sich um Übergangstechnologien. So wurde erstmalig eine befristete Betriebsdauer bei der Errichtung von Energieterminals festgelegt. Auch der Kohleausstieg wird nicht infrage gestellt. Wir bleiben beim Kohleausstieg 2030!

Darüber hinaus gab Oliver Krischer einen Ausblick auf viele weitere Gesetzesentwürfe, die aktuell in Planung sind, u. a. das Wind-an-Land-Gesetz, das Robert Habeck inzwischen vorgestellt hat und mit dem die Bundesländer angewiesen werden, in Summe 2 % der Landesflächen für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen, eine Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes mit höheren Effizienzstandards für Neubauten und ein Sofortprogramm Klimaschutz, bei dem alle Ressorts Vorschläge einbringen müssen, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht.

Ziel ist ein klimaneutrales Deutschland bis 2035, eine klimaneutrale Energieversorgung und die Erreichung der Klimaziele in allen Sektoren. Entscheidend wird hierfür laut Oliver Krischer vor allem die Bereitstellung von Flächen und Dächern sein. Sein Appell: Wir müssen vor Ort mit anpacken und uns in den Kommunen sowie in den kleinen bis mittelständischen Betrieben die Projekte anschauen, die jetzt unter den neuen Rahmenbedingungen möglich sind.

 

Im Anschluss wurde in vier parallel stattfindenden Workshops diskutiert:

1) Von Mieterstrom bis Energy Sharing – Wie Bürger*innen an der Energiewende teilhaben können! (Ariane August und Viola Theesfeld)

Die Referentinnen stellten fest, dass das Osterpaket für die Bereiche Mieterstrom und Energy Sharing keine substanziellen Verbesserungen bedeutet. Vor-Ort-Versorgungsmodelle erfordern ein anderes Strommarktdesign. Dies muss angegangen werden und für Bürger*innen leichter anzuwenden sein.

2) Grüner Wasserstoff in der Kommune (Fabian Faller)

Der Wegfall der EEG-Umlage ist ein wichtiger Schritt. Fabian Faller betonte, dass Grüner Wasserstoff vor Ort, in lokalen Projekten und regionalen Netzwerken, bereits funktionieren kann. Diese Netze müssen aber regulatorisch besser ermöglicht werden. Die große Herausforderung ist, die richtigen Technologien zu entwickeln und große Elektrolyseure in den Markt zu bringen. Dafür braucht es Anlagenhersteller, die wiederum die Sicherheit benötigen, etwas wirklich umsetzen zu können. Wir dürfen technologisch nicht zu eng agieren und müssen Netzwerke zwischen kleinen- und mittelständischen Unternehmen, bürgerschaftlichen Akteuren, Kommunen und den großen Verbrauchern der Industrie schaffen.

3) Erneuerbare Energien in der Praxis (Katrin Uhlig, MdB)

Die zentrale Frage im Ausbau der Erneuerbaren ist, wie wir effektiv „die Dächer voll bekommen“. Außerdem braucht es Strategien dafür, wie wir fossile Anlagen aus den Häusern raus und erneuerbare Energieanlagen rein bekommen. Katrin Uhlig betonte, dass in ihrem Workshop Fragen zu vielen verschiedenen Themen diskutiert wurden, u. a. ob man in Bebauungsplänen ggf. Punkte vorgeben kann, z. B. eine Solarpflicht in der Kommune.

4) Kommunale Gebäudesanierung (Bernhard Herrmann, MdB)

Bernhard Herrmann hob hervor, dass die große Herausforderung in der Wärmeversorgung liegt. Wir müssen technisch mögliche Lösungen finden und Effizienz in den Vordergrund stellen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass Energien in den Quartieren bleiben anstatt voll eingespeist zu werden, beispielsweise unter den Stichworten Bürgerenergie und Mieterstrom. Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien für auf lange Sicht garantierte bezahlbare Wärme.

Eine Aufzeichnung des Hauptraums gibt es auf Youtube zu sehen:

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